Kiel, 31. August 2011 - Das Landeskabinett hat gestern eine Verordnung zur Krankenhaushygiene verabschiedet. Sie soll landeseinheitliche Regeln für das Hygienemanagement schaffen. Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH), Bernd Krämer, erklärte hierzu: "Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein begrüßen grundsätzlich die mit der Verordnung verfolgten Ziele, Hygiene und Infektionsschutz in der medizinischen Versorgung zu stärken. Denn Hygiene und Infektionsschutz nehmen in den Krankenhäusern einen sehr hohen Stellenwert ein. Wir sehen dies als eine wichtige Managementaufgabe an, mit der bereits heute sehr verantwortungsvoll umgegangen wird."
Allerdings ist eine Verbesserung der Hygiene in den Krankenhäusern nur mit einer ausreichenden Zahl von Mitarbeitern und speziell qualifiziertem Personal zu erreichen. Und daran mangelt es, so Krämer. Zum einen sei die Arbeitsbelastung für Ärzte und Pfleger in den Kliniken in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, so daß bereits aus praktischen Gründen Hygienemaßnahmen wie beispielsweise Händehygiene nur schwierig umgesetzt werden könnten. Zum anderen sei es problematisch, speziell ausgebildetes Hygienefachpersonal einzustellen, weil es nicht verfügbar sei. Beispielsweise könnten die in der Verordnung geforderten Facharztstellen mit Ärzten für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie nicht besetzt werden, weil es weder genügend Weiterbildungsstellen noch Bewerber dafür gibt.
Krämer: "In diesen Punkten sehen wir vor allem das Land in der Pflicht, einerseits dafür zu sorgen, daß die Schlüsselpositionen für die Hygiene in den Krankenhäusern besetzbar werden sowie den Kliniken hinreichende finanzielle Mittel für eine angemessene Personalausstattung zur Verfügung zu stellen. Dies sei derzeit mit einer Zuwachsrate im Jahr 2011 von 0,9 Prozent, der Verpflichtung der Kliniken, bei Mehrleistungen Rabatte zu gewähren, und dem ohnehin niedrigen Landesbasisfallwert nicht annähernd der Fall."
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